Angesichts der besonderen Eingriffsintensität, die Cookies (insbesondere Drittanbieter-Cookies) im privaten Bereich der Nutzer haben können, sehen die europäische und italienische Rechtslage vor, dass der Nutzer über deren Verwendung angemessen informiert werden muss und eine gültige Einwilligung zur Speicherung von Cookies auf seinem Endgerät erteilen muss.
Insbesondere hat die italienische Datenschutzbehörde (Garante per la protezione dei dati personali) mit der Maßnahme „Leitlinien zu Cookies und anderen Tracking-Tools“ klargestellt, dass der in der Maßnahme vom Mai 2014 dargestellte Rahmen zur Bestimmung der technischen Modalitäten für die Einholung der Online-Einwilligung zum Tracking mittels Cookies (oder auch anderer Tools) weiterhin als gültig anzusehen ist – trotz des geänderten Rechtsrahmens, der Verantwortliche verpflichtet, im Sinne des neuen Accountability-Regimes (Art. 5 Abs. 2 der Verordnung) zu handeln, und ihnen gegebenenfalls auch andere Modalitäten erlaubt, um die Einhaltung der Regeln und den Schutz der Betroffenen sicherzustellen.
Allgemein gilt: Beim Zugriff auf die Startseite oder eine andere Seite einer Website, die Cookies verwendet, muss unverzüglich ein gut sichtbares Banner erscheinen, das klar darauf hinweist:
- dass die Website Cookies verwendet;
- welche Cookie-Typen verwendet werden;
- dass die Website auch das Setzen von „Drittanbieter“-Cookies ermöglicht;
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